Börsenordnung und Börsenprotokoll
Dieses Formular ist verpflichtend durch Aussteller/Züchter auf unserer Börse zu führen.
Es ist die komplette Börsenordnung abgebildet.
Weiters müssen die angebotenen Tiere, deren ungefähre Stückzahl und die Herkunft eingetragen werden.
Das Börsenprotokoll ist nur mit Unterschrift des Ausstellers gültig.
Das Börsenprotokoll kann auch direkt vor Ort vor Börsenbeginn ausgefüllt und abgegeben werden.
Boersenordnung_Steyr.docx
Microsoft Word Dokument
19.9 KB